E-Sport-Abteilung gründen
Eine E-Sport-Abteilung gründet der Gesamtverein, nicht die Abteilung selbst: Je nach Satzung beschließt das der Vorstand oder die Mitgliederversammlung, danach meldet ihr die Abteilung beim Landessportbund an. Seit dem 1. Januar 2026 gilt E-Sport in der Abgabenordnung als Sport im Sinne der Gemeinnützigkeit. Ob eure Satzung dafür reicht und welche Spiele euer Finanzamt anerkennt, klärt ihr vorher mit dem Finanzamt oder eurer Steuerberatung.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er sortiert die Schritte, verlinkt die Stellen, die verbindlich Auskunft geben, und endet mit einer Checkliste.
Was sich 2026 geändert hat
Bis Ende 2025 war E-Sport steuerrechtlich kein Sport. Sportvereine mit E-Sport-Angebot mussten aufpassen, ihre Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, und viele Landessportbünde rieten zur Vorsicht.
Seit dem 1. Januar 2026 steht in § 52 Absatz 2 Nummer 21 der Abgabenordnung: „die Förderung des Sports (Schach und E-Sport gelten als Sport)“. Der DOSB fasst in seiner FAQ vom 27. April 2026 zusammen, was das für Vereine bedeutet:
- Vereine können für E-Sport Spendenbescheinigungen ausstellen sowie Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen zahlen, und sie haben besseren Zugang zu Fördermitteln.
- Die Satzung muss den Zweck „Förderung des Sports“ enthalten, und das Finanzamt muss E-Sport darunter einordnen. Sonst ist eine Satzungsänderung nötig, etwa zu „Förderung des Sports, einschließlich des E-Sports“.
- Die Spiele müssen eine USK-Alterskennzeichnung haben, der Jugendschutz muss eingehalten werden, Glücksspiel und gewaltverherrlichende Inhalte sind ausgeschlossen.
- Gemeinnützig ist ein strukturiertes, trainings- oder wettkampforientiertes Angebot, zum Beispiel eine angeleitete Trainingsgruppe. Reines Freizeit-Gaming ist es nicht.
- Turniere mit Start- und Preisgeldern laufen weiter über den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Der DOSB weist auch darauf hin, dass der Anwendungserlass zur Abgabenordnung noch nicht veröffentlicht war und die Regeln noch konkretisiert werden können. Welche Spiele im Einzelfall anerkannt werden, ist also noch nicht abschließend geklärt.
Achte beim Lesen auf das Datum: Einige Seiten von Landessportbünden und Sportjugenden stammen aus der Zeit vor der Änderung und beschreiben noch die alte Rechtslage.
Schritt für Schritt
1. Satzung prüfen
Steht „Förderung des Sports“ als Zweck drin? Erlaubt die Satzung Abteilungen, und wer darf sie gründen? Wenn ihr die Satzung ändern müsst, braucht ihr dafür in der Regel eine Mitgliederversammlung. Plant das früh ein und stimmt die neue Formulierung vorher mit dem Finanzamt ab.
2. Beschluss fassen
Abteilungen sind rechtlich unselbstständig. Sie können sich nicht selbst gründen; das beschließt der Gesamtverein, je nach Satzung der Vorstand oder die Mitgliederversammlung. Verträge, etwa für Räume oder Technik, schließt der Vorstand des Gesamtvereins.
3. Beim Landessportbund anmelden
Nach dem Beschluss wird die neue Abteilung beim Landessportbund angemeldet. Wie das geht, regelt jeder Landessportbund selbst. In Hessen läuft es zum Beispiel über ein Online-Portal. Frag bei deinem Landessportbund nach, ob und über welchen Fachverband E-Sport dort betreut wird.
4. Spiele auswählen
Wählt die Spiele nach Alterskennzeichnung und nach der Altersstruktur eurer Mitglieder. Fragt das Finanzamt, bevor ihr ein Spiel fest einplant, und haltet die Antwort schriftlich fest.
5. Leute finden
Eine Abteilung braucht eine Leitung, jemanden für Training und Betreuung und, wenn Minderjährige mitspielen, ein Konzept für Jugendschutz und Elternarbeit. Der E-Sport-Bund Deutschland (ESBD) bietet Aus- und Weiterbildung für Trainerinnen, Trainer und Vereinsmanager an.
6. Raum und Technik
Ob ihr einen Vereinsraum mit Rechnern einrichtet oder zunächst online von zu Hause aus trainiert, hängt vom Budget und von den Spielen ab. Klärt Versicherung, Internetanschluss und wer die Geräte verwaltet, bevor ihr kauft.
7. Einen Wettbewerb finden
Teams wachsen durch Spiele gegen andere. Es gibt Amateurligen, Cups von Landesverbänden und Online-Plattformen für viele Titel. Die Landesverbände für E-Sport wissen in der Regel, wo Vereinsteams in deiner Region spielen.
Die Abteilung sichtbar machen
Eine neue Abteilung muss im Verein und nach außen sichtbar werden: für neue Mitglieder, für Eltern, für Sponsoren und für den Vorstand, der wissen will, was aus dem Budget geworden ist. Am meisten bewirken regelmäßige Posts zu jedem Spiel, und zwar im Look des Vereins, nicht in dem eines Gaming-Templates.

Eine Ankündigung vor dem Spiel und ein Ergebnis danach reichen für den Anfang. Der Ratgeber zu Matchday-Posts zeigt, was es sonst noch gibt.

Bei Jugendteams gilt: auf öffentlichen Grafiken nur Handles, keine Klarnamen, kein Alter und keine Fotos ohne Einwilligung der Eltern. Stimmt das mit eurem Jugendschutzkonzept und eurer Datenschutzbeauftragten oder eurem Datenschutzbeauftragten ab.

Das ist der Teil, für den wir gelvik bauen. Logo, Vereinsfarben und Roster richtet ihr einmal ein. Danach entstehen Ankündigung, Roster-Grafik und Ergebnis zu jedem Spiel in vier Formaten, in den Bezahlplänen auch Live-Post und Zwischenstand, ohne dass jemand aus dem Ehrenamt abends ein Design-Programm öffnen muss. Spielerinnen und Spieler erscheinen in gelvik nur mit Handle, echte Namen gibt es gar nicht. Wer unter 18 ist, markiert ihr im Roster.

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Ansprechpartner
- Finanzamt oder Steuerberatung: verbindlich für Satzungszweck und Gemeinnützigkeit.
- Dein Landessportbund: Anmeldung der Abteilung, Vereinsberatung, Versicherung.
- E-Sport-Bund Deutschland (ESBD): Verband des organisierten E-Sports, Ausbildung, Kontakt zu den Landesverbänden für E-Sport, etwa in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen.
- DOSB: FAQ zur Gemeinnützigkeit.
- USK: Alterskennzeichen der Spiele.
Ob du Esport, eSports oder E-Sport schreibst, ist für das Finanzamt egal. Im Gesetz steht „E-Sport“.
Checkliste für die Gründung
Vor dem Beschluss
- Satzungszweck geprüft: „Förderung des Sports“ enthalten?
- Mit Finanzamt oder Steuerberatung abgestimmt, ob E-Sport darunter fällt
- Wer Abteilungen gründen darf, steht in der Satzung: Vorstand oder Mitgliederversammlung?
- Wenn nötig: Satzungsänderung für die nächste Mitgliederversammlung vorbereitet
Gründung
- Beschluss gefasst und protokolliert
- Abteilung beim Landessportbund angemeldet
- Abteilungsleitung benannt
- Kasse geregelt: Hauptkasse oder Abteilungskasse nach Finanzordnung
Spielbetrieb
- Spiele ausgewählt: mit USK-Kennzeichen, ohne Glücksspiel
- Antwort des Finanzamts zu den Spielen schriftlich abgelegt
- Training angeleitet, mit festen Zeiten
- Jugendschutzkonzept und Elterninformation, wenn Minderjährige mitspielen
- Raum, Technik, Internet und Versicherung geklärt
- Liga oder Cup gefunden
Sichtbarkeit
- Logo und Vereinsfarben für die Abteilung festgelegt
- Grafiken für Ankündigung und Ergebnis vorbereitet
- Bei Jugendlichen nur Handles auf öffentlichen Grafiken
Quellen
Geprüft am 15. Oktober 2026:
- § 52 Abgabenordnung, Gemeinnützige Zwecke: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
- DOSB, „FAQ zur Gemeinnützigkeit des E-Sports“ (27. April 2026): https://www.dosb.de/aktuelles/news/detail/faq-gemeinnuetigkeit-des-e-sports
- Landessportbund Hessen, „Abteilungen im Sportverein“: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/vereinsmanagement/vereinsverwaltung/abteilungen-im-sportverein/
- E-Sport-Bund Deutschland: https://esportbund.de/
- USK, Alterskennzeichen: https://usk.de/